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Unserer Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Sept..2009


1.Allgemeines

(1)Nachstehende Geschäftsbedingungen, deren Kenntnisnahme und Annahme der Kunde mit umseitiger Unterschrift bestätigt, werden fester Bestandteil der Geschäftsverbindung des Kunden mit der Fa. P-E-T Elektroanlagenbau GmbH,Leimber 5, 52222 Stolberg. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen.

(2)Eine abweichende Übung begründet keinen Rechtsanspruch des Kunden bzw. Verzicht der Fa. P-E-T Elektroanlagenbau GmbH.

(3)Sollte eine der nachfolgenden Klauseln ungültig sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

(4)Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der P-E-T Elektroanlagenbau GmbH  erfolgt ausschließlich auf Grund dieser AGB.Sie sind auch dann wirksam, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich zwischen P-E-T Elektroanlagenbau GmbH und dem Kunden vereinbart werden.

(5)Wir weisen darauf hin, daß sich die aus der Kundenbeziehung ergebenden Daten bei uns für allgemeine Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Bestellers erfolgt nicht.

2.Individualabreden i.S.d. § 4 AGBG

(1)Ergänzungen, Abänderungen oder weitere Individualabreden werden nur Vertragsbestandteil, sofern sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien akzeptiert wurden.

3.Markenrechte

(1)Die in Angeboten, Rechnungen etc. verwendeten Markennamen sind uneingeschränktes Eigentum der jeweiligen Markenrechtsinhaber. P-E-T Elektroanlagenbau GmbH verwendet diese lediglich zur Bezeichnung, ohne hieraus weitere Rechte und Pflichten herleiten zu wollen.

4.Abweichungen von der Bestellung

(1)Sollte eine im Angebot ausgewiesene Komponente nicht oder nicht innerhalb der Lieferfrist zu einem vergleichbaren Preis am Markt verfügbar sein, behält sich P-E-T Elektroanlagenbau GmbH vor, eine in Leistung und Qualität vergleichbare Komponente zu verwenden, ohne daß dies Auswirkungen auf den Endpreis hat.

(2)Im kaufmännischen Verkehr ist P-E-T Elektroanlagenbau GmbH zu Teillieferungen berechtigt.

5.Zahlungen

(1) Sämtliche Verbindlichkeiten von Kunden sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf einem Konto der P-E-T Elektroanlagenbau GmbH.

(2) Bei Zahlungsverzug ist P-E-T Elektroanlagenbau GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zuzüglich entstehender Kosten zu erheben.

(3) Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(4) Die Rechte des Kunden aus § 320 BGB bleiben unberührt.

(5) Für den Fall, daß der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreises nicht, es sei denn, diese sind schriftlich von P-E-T Elektroanlagenbau GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden.

(6)Wird eine Nachnahme vom Kunden nicht eingelöst, so ist die Firma P-E-T Elektroanlagenbau GmbH berechtigt, die Ware unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte anderweitig auf Rechnung des Kunden oder auf eigener Rechnung zu veräußern und dem Kunden die Differenz zwischen mit ihm vereinbarten Kaufpreis und dem durch den Notverkauf erziehlten Kaufpreis in Technung zu stellen.

6.Haftung

(1) P-E-T Elektroanlagenbau GmbH haftet nur für Schäden, die sich aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen ergeben. Dies gilt auch für Handlungen ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Ausgenommen bleibt die Haftung für Schäden i.S.d. §§ 463, 480 Abs.2, 635 BGB.

(3)Eine Haftung für mittelbare oder Mangelfolgeschäden sowie für Aus-und Einbaukosten ist ausgeschlossen.

(4)Der Besteller ist verpflichtet, Beanstandungen von erkennbaren Mängeln oder fehlerhafte Beschaffenheit unverzüglich, spätestens 7 Kaledertage nach Eintreffen der Ware durch schriftliche Anzeige an uns geltend zu machen.Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen, oder binnen angemessender Frist Ersatz zu leisten, oder dem Besteller den Minderwert der Ware gutzuschreiben.

7.Fernmündliche Aufträge/Fernkopierte Aufträge

(1) Der Kunde trägt den Schaden, der aus Übermittlungsfehlern, Mißverständnissen, Mißbräuchen und Irrtümern im fernmündlichen Verkehr oder im Verkehr via Fax mit dem Kunden oder Dritten entsteht, sofern nicht P-E-T Elektroanlagenbau GmbH, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diesen Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben.

(2) Im Falle der Bestätigung einer der vorgenannten Mitteilungen seitens P-E-T Elektroanlagenbau GmbH, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Abweichungen unverzüglich zu beanstanden.

8.Fristgebundene Aufträge

(1) Der Kunde ist verpflichtet, P-E-T Elektroanlagenbau GmbH gesondert darauf hinzuweisen, daß Aufträge fristgebunden sind und daß aus Verzögerungen ein über einen Zinsnachteil hinausgehender Schaden entstehen kann.

(2) Ist ein solcher Hinweis ergangen, haftet P-E-T Elektroanlagenbau GmbH im Rahmen ihres Verschuldens. Anderenfalls haftet P-E-T Elektroanlagenbau GmbH für den über den Zinsnachteil hinausgehenden Schaden nur bei grobem Verschulden.

9.Gewährleistung bei Neuteilen und Dienstleistungen

(1) Die Rechte des Käufers aus §§ 459ff BGB werden insoweit eingeschränkt, als daß sichP-E-T Elektroanlagenbau GmbH das Recht auf zweimalige Nachbesserung vorbehält.

(2) Bei Fehlschlagen der Nachbesserung leben die Rechte des Kunden aus den §§ 459ff BGB voll auf.

10.Gewährleistung bei Gebrauchtteilen

(1) Bei der Verwendung von Gebrauchtteilen erstrecken sich die Gewährleistungsansprüche   nur auf die, in Zusammenhang mit ihrem Verkauf erbrachten Dienstleistungen, z.B. Einbau.

(2) Auf gebrauchte Teile als solche wird grundsätzlich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

11.Herstellergarantien

(1)P-E-T Elektroanlagenbau GmbH beschränkt die Haftung gem. Art. 9 und 10 dieser AGB für den Fall, daß ein Produkt eines Dritten mit einer besonderen Garantie ausgestattet ist, lediglich auf die Vermittlung der Kontaktadresse des Herstellers. Eine eigene Einstandspflicht von P-E-T Elektroanlagenbau GmbH in die Garantiebedingungen des Herstellers wird damit ausdrücklich abgelehnt.

12.Mangelfolgeschäden

(1)Für Mangelfolgeschäden wird die Haftung, vorbehaltlich Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

13.Datensicherheit

(1) P-E-T Elektroanlagenbau GmbH haftet für den Verlust von Daten lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) P-E-T Elektroanlagenbau GmbH wird von einer Haftung für Datenverluste gänzlich frei, sofern der Kunde vor Beginn von Dienstleistungen oder Eingriffen in das System keine Datensicherung vorgenommen hat.

14.Software / Hardware fremder Hersteller

(1) Grundlage für Gewährleistungsansprüche in Zusammenhang mit Mängeln an gelieferter fremder Software fremder Hersteller sind ausschließlich die Lizenzbedingungen des einzelnen Softwareherstellers.

(2) Die Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, daß manche Software- / Hardwarehersteller keine Zusicherung in Hinblick auf die Fähigkeit ihrer Produkte abgeben. Auch P-E-T Elektroanlagenbau GmbH übernimmt diesbezüglich keine Zusicherungshaftung.

(3) Ansprüche auf Softwarepflege schließt P-E-T Elektroanlagenbau GmbH ausdrücklich aus.

15.Mängelanzeigen

(1) Mängelanzeigen gegenüber P-E-T Elektroanlagenbau GmbH haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen.(zweckmäßiger Weise, aber nicht zwingend, per Einschreiben).

(2) Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware sachgemäß zu lagern.

16.Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Gegenstände stehen unter Eigentumsvorbehalt i.S.d. § 455 BGB. Der Käufer ist nicht zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Gegenstände berechtigt. Der Weiterverkauf, die Vermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung in einem normalen Geschäftsgang ist unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts erlaubt, mit der Maßgabe, daß sämtliche Ansprüche aus diesen Vorgängen in Höhe der Forderungen als an P-E-T Elektroanlagenbau GmbH abgetreten gelten.P-E-T Elektroanlagenbau GmbH nimmt die Abtretung an.

(2) Wird die Sache mit einer anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für P-E-T Elektroanlagenbau GmbH und P-E-T Elektroanlagenbau GmbH erwirbt das Miteigentum an der neuen Sache anteilsmäßig.

(3) Ein Eigentumsverlust i.S.d. § 950 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des vorbehaltenen Eigentums oder der an P-E-T Elektroanlagenbau GmbH abgetretenen Forderungen, hat der Kunde unverzüglich Mitteilung, zu machen, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen.

17.Lieferungen

(1) P-E-T Elektroanlagenbau GmbH darf nach ihrem Ermessen in handelsüblicher Weise Waren auf Gefahr des Kunden versenden, und zwar mangels abweichender Anweisung unversichert.Die Firma P-E-T Elektroanlagenbau GmbH bestimmt den Transporteur.

(2) Die vorbehaltlose Übernahme der Ware durch den Frachtführer, Lagerhalter, Post, UPS etc. gilt als Beweis für einwandfreie Versendung und schließt vorbehaltlich eines Gegenbeweises Ansprüche gegen P-E-T Elektroanlagenbau GmbH wegen Beschädigung aus.

(3) Bei Transportschäden vor der Abnahme ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, UPS etc. zu veranlassen und eine Bescheinigung der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Die Kosten hierfür trägt die unterliegende Partei.

(4)Die von P-E-T Elektroanlagenbau GmbH angegebenen Liefertime,-fristen und -zeiträme sind nur annähernd und unverbindlich.

(5)Wurde von den Vertragsparteien kein bestimmter Liefertermin, Lieferfrist und -zeitraum vereinbart, so stehen die angegebenen Termine, Fristen Und Zeiträme der Lieferung unter Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma P-E-T Elektroanlagenbau GmbH durch den Vorlieferanten.Erfolgt die nicht rechtzeitig, ordnungsgemäß oder ausreichend, so ist die Firme P-E-T Elektroanlagenbau GmbH von ihrer Lieferungsverpflichtung gegenüber den Kunden entbunden.

(6)Angebote und Angabe hinsichtlich der von P-E-T Elektroanlagenbau GmbH vertriebenen Geräte und Gegenstände sind freibleibend und unverbindlich.Produktbeschreibungen, wie Daten und Unterlagen der von P-E-T Elektroanlagenbau GmbH vertriebenen Geräte sind mangels anderweitiger individueller Vereinbarungen annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherte Eigenschaften dar.

(7)Bestellungen des Kunden enthalten verbindliche Angebote, welche die Firma P-E-T Elektroanlagenbau GmbH nach Wahl entweder durch Zusebdung eienr schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Zustellung der Ware zu dem in Rechnung gestellten Preis annimmt.

(8)Der Versand erfolgt im Auftrag, Gefahr und für Rechnung des Bestellers.

18.Preise

(1) Die von P-E-T Elektroanlagenbau GmbH mitgeteilten Preise sind freibleibend und unverbindlich, auch wenn sie in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

(2)Sämtliche Preise, wenn nicht anderst angegeben, enthalten weder Verpackungskosten noch Versicherungskosten.

19.Ausfuhrkontrolle

(1)Der Besteller verpflichtet sich auf Rücksichtnahme aller Ausfuhrkontrollgesetze , für die bei uns bestellten Produkte und Artikel vor der Ausfuhr die entsprechenden Ausfuhrlizenzen oder andere Dokumente auf seine kosten zu beschaffen.

(2)Der Besteller verpflichtet sich, entsprechende Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen Gesetze und Verordnungen verstößt.

(3)Der Besteller verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischer Informationen über die Notwendigkeiten dieser Gesetze und Verordnungen zu befolgen und zu informieren.

(4)Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex-und Importpapiere beschaffen, die für seien Verwendung der Produkte erforderlich sind.

(5)Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzforderungen.

20.Rücksendungen

(1)Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.

20.Datenschutz

(1)Die Daten des Kunden werden unter Berücksichtigung der §§ 27 ff BDSG gespeichert.

22.Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Gerichtsstand ist, soweit nach § 38 ZPO zulässig, Aachen. Erfüllungsort ist 52222 Stolberg.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und P-E-T Elektroanlagenbau GmbH gilt deutsches Recht, und zwar auch dann, wenn ein Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

23.Störung, Schließung und Einschränkung des Betriebes

P-E-T Elektroanlagenbau GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebes, insbesondere infolge von höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen veranlaßt sind oder, die durch hoheitliche Verfügungen eintreten.